Risikolebensversicherung mit Gesundheitsfragen
Das gilt es zu beachten
Möchte man eine Risikolebensversicherung abschließen, um seine Familie oder Geschäftspartner im Todesfall finanziell abzusichern, erwartet einen vor dem Abschluss eine Gesundheitsprüfung. Bis 2010 war es möglich, eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen abzuschließen, doch mittlerweile ist sie fast immer ein obligatorischer Teil der Antragstellung. Die Gesundheitsprüfung umfasst nicht nur Vorerkrankungen, sondern auch weitere Gesundheitsrisiken wie gefährliche Hobbys und Berufe, die eine Erhöhung der Versicherungsbeiträge zur Folge haben können.
Wofür werden bei einer Risikolebensversicherung Informationen zur Gesundheit benötigt?
Anhand der Gesundheitsprüfung können Versicherer die Risikozuschläge kalkulieren. Denn um selbst rentabel zu bleiben angesichts des erhöhten Risikos bei bestimmten Vorerkrankungen von Versicherten, ist für das Versicherungsunternehmen eine sorgfältige Überprüfung des Gesundheitszustandes notwendig. Daraus ergibt sich, dass Personen ohne Gesundheitsrisiken günstigere Beiträge zahlen müssen, wohingegen Personen, die ein erhöhtes Risiko aufweisen, mit Aufschlägen zu rechnen haben.
Auf den ersten Blick wirkt die Gesundheitsprüfung als eine Hürde, welche nur dem Versicherungsunternehmen zugutekommt. Jedoch profitieren gerade auch Personen ohne Vorerkrankungen oder anderen Risiken von ihr, da sich auf diese Weise kein Einheitstarif ergibt, bei dem Gesunde das erhöhte Risiko anderer Versicherten mitbezahlen müssen.
Risikozuschläge:
- Meist moderat, da Zuschläge im Verhältnis zum Risiko stehen.
- In manchen Fällen kann jedoch eine Antragsablehnung drohen, wenn das gesundheitliche Risiko zu hoch ist.
Unterschiedliche Prüfungen:
Der Umfang der Gesundheitsprüfung variiert zwischen den Versicherungen. Wir sind auf Risikolebensversicherungen für schwere Fälle spezialisiert und konnten vielen Mandanten trotz Vorerkrankungen helfen, eine passende Versicherung zu finden.
Wie funktioniert die Gesundheitsprüfung?
Fragebogen
Angaben zu Vorerkrankungen und chronischen Erkrankungen. Oft werden auch ärztliche Befunde gefordert. Zudem Fragen zu Berufen, Hobbys und Lebensführung.
Ärztliche Untersuchung
Bei Versicherungssummen bis zu 300.000 Euro meist nicht erforderlich, aber es ist wichtig, alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Falsche Angaben können dazu führen, dass im Versicherungsfall keine Leistung erfolgt.
Rückblick auf Behandlungen:
Da man sich nicht an alle Behandlungen der letzten 5-10 Jahre erinnern kann, ist es ratsam:
● eine Auflistung der Behandlungen bei der Krankenversicherung anzufordern
● beim Hausarzt Diagnosen aus der Patientenakte einzuholen
Beratung
Bei Fragen zur Gesundheitsprüfung bieten wir ein Beratungsgespräch an, um mögliche Fehler zu vermeiden, die den Versicherungsschutz gefährden könnten.
Welche Gesundheitsfragen werden bei der Risikolebensversicherung gestellt?
Der Fragenkatalog der Gesundheitsprüfung unterscheidet sich in manchen Aspekten je nach Versicherungsunternehmen. Dennoch ähneln sie sich in vielen Punkten und beinhalten in der Regel folgende Faktoren:
Welche Krankheiten haben keinen Einfluss auf den Versicherungsbeitrag?
Versicherungsübergreifende Gemeinsamkeiten bei Gesundheitsfragen
Bei einer Risikolebensversicherung können die Gesundheitsfragen von Versicherung zu Versicherung variieren. Allerdings existieren bei der Gesundheitsprüfung im Bereich der Vorerkrankungen auch einige Gemeinsamkeiten.
So verlangen Versicherungsunternehmen in der Regel die Angabe von Erkrankungen und damit zusammenhängende ärztliche Untersuchungen sowie Behandlungen der vergangenen fünf bis zehn Jahre. Davon ausgenommen sind allerdings HIV-Infektionen, welche unabhängig dieses Zeitraumes immer angegeben werden müssen. Je nach Versicherung und Versicherungssumme kann außerdem von den Versicherern ein Einkommensnachweis gefordert werden. Außerdem müssen bei einer Versicherungssumme ab 250 000 bzw. 300 000 Euro bereits durchgeführte prädikative Gentests angegeben werden.
● Prädikative Gentests bei einer Risikolebensversicherung Prädikative Gentests zeigen das Erkrankungsrisiko einer genetisch bedingten Erkrankung an und dienen somit zur Prävention. Sollten solche Tests vor der Antragsstellung durchgeführt worden sein, so müssen sie ab einer bestimmten Versicherungssumme mitangegeben werden, da sie als Indiz für ein erhöhtes Risiko gelten. Es ist jedoch gesetzlich geregelt, dass der Versicherer im Rahmen der Antragsstellung keine Durchführung eines prädikativen Gentests verlangen darf.
Wir helfen Ihnen gerne bei Ihrer Gesundheitsprüfung weiter!
Wenn Sie aufgrund einer Vorerkrankung, eines gefährlichen Berufes oder Hobbys ein erhöhtes Gesundheitsrisiko aufweisen, kann sich dies als eine Hürde bei der Suche nach einer Risikolebensversicherung erweisen. Da sich jedoch die Bewertung der Risiken unter den verschiedenen Versicherungen teilweise stark unterscheiden, lohnt es sich mehrere Angebote zu vergleichen. Dabei wird allerdings abgeraten, als Interessent bei jedem Anbieter einen Antrag zu stellen, da dies nicht nur mit einem sehr hohen Aufwand verbunden ist, sondern auch weil im Falle einer Antragsablehnung die Gefahr droht, im Hinweis- und Informationssystem (HIS) der deutschen Versicherungswirtschaft eingetragen zu werden.
Achtung
Ist man im HIS vermerkt, wird die Versicherung über das Vorliegen eines erhöhten Risikos benachrichtigt, ohne dabei nähere Informationen zu erhalten, um welches Risiko es sich genau handelt. Dies führt ggf. dazu, dass Versicherungen einen Antrag ohne eine genauere Überprüfung ablehnen und somit sich die Chancen für den Interessenten, eine Versicherung erfolgreich abzuschließen, verringern nachdem in der Vergangenheit eine Antragsablehnung bereits vorlag.
Wenn man in dieser Wagnisdatei eingetragen wird, erhält man von der Versicherung diesbezüglich als Betroffener eine Benachrichtigung. Daneben ist einmal jährlich eine Selbstauskunft über einen Eintrag im HIS ebenfalls möglich. Dies erfolgt online auf der Webseite des HIS anhand eines Formulars, in welchem lediglich persönliche Daten angegeben und eine Kopie des Personalausweises eingereicht werden müssen.
Wir können Ihnen mithilfe unserer anonymisierten Risikovoranfrage ermöglichen, bei verschiedenen Versicherern Angebote einzuholen, ohne dass Sie dabei einen Eintrag in die Wagnisdatei riskieren. Indem wir Ihnen die relevanten Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand stellen und Ihre Antworten anonymisiert an eine Vielzahl von Versicherungsunternehmen weiterleiten, können die Versicherungen keine Rückschlüsse auf Ihre Person ziehen. So kann ermittelt werden, ob eine Versicherung bei Ihnen möglich ist und, wenn ja, welche Konditionen vorliegen. Die anonymisierte Risikovoranfrage ist Teil unseres kostenlosen Service. Wenn Sie Unterstützung bei Ihrer Antragsstellung benötigen, kontaktieren Sie uns gerne über unser Onlineformular für eine professionelle und unverbindliche Beratung!