Risiko­lebens­versicherung trotz Vorerkrankung
Das gilt es zu beachten

Bei einer Risikolebensversicherung ist in den meisten Fällen mit einer Gesundheitsprüfung zu rechnen. Diese kann je nach Versicherungsunternehmen mehr oder weniger umfangreich ausfallen. Gerade wenn beim Interessenten bestimmte Vorerkrankungen vorliegen, kann sich dies auf den Versicherungsbeitrag auswirken. Im Folgenden erfahren Sie mehr zum Thema Risikolebensversicherung mit Erkrankungen und Gesundheitsprüfung.

Welchen Einfluss haben Vorerkrankungen auf eine Risikolebensversicherung?

Ist der Antragsteller von einer Vorerkrankung betroffen, so ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung oft erschwert. Dies liegt vor allem daran, dass der Versicherer das gesundheitliche Risiko des Interessenten höher einschätzt, da bei bestimmten Vorerkrankungen das Sterberisiko deutlich erhöht ist. Insbesondere bei sehr schwerwiegenden Fällen wie Krebs oder vorangegangenen Suizidversuchen drohen in vielen Fällen sogar Antragsablehnungen.

Dennoch ist oft eine Risikolebensversicherung trotz Vorerkrankung möglich, auch wenn gegebenenfalls Risikozuschläge gezahlt werden müssen. Aus diesem Grund lohnt es sich immer, mithilfe unserer anonymisierten Risikovoranfrage Angebote verschiedener Versicherer zu vergleichen.

Die Gesundheitsprüfung: Ein wichtiger Teil der Antragstellung

  • Fragebogen zur Gesundheit:
    Der Antragsteller muss Angaben zu Vorerkrankungen, chronischen Erkrankungen, Krankenhausaufenthalten und der Lebensführung machen (z. B. Körpergröße, Gewicht, Tabakkonsum, gefährliche Hobbys/Berufe).
  • Zusätzliche Unterlagen:
    Bei bestimmten Vorerkrankungen sind Arztberichte und Befunde erforderlich.
  • Wahrheitsgemäße Angaben:
    Es ist entscheidend, alle Angaben vollständig und korrekt zu machen. Falschangaben können dazu führen, dass die Versicherung im Todesfall nicht zahlt, was die Hinterbliebenen gefährden würde.

Schon gewusst? Vorgehen des Versicherers bei einer Antragsablehnung

Bei der Ablehnung eines Antrags für eine Risikolebensversicherung besteht die Gefahr, dass man im Hinweis- und Informationssystem (HIS) der deutschen Versicherungswirtschaft hinterlegt werden kann. In diesem System können unterschiedliche Versicherer einsehen, dass beim Interessenten bereits in der Vergangenheit eine Antragsablehnung aufgrund eines erhöhten Risikos vorlag, ohne dabei auf eine genauere Erläuterung jenes Risikos einzugehen. Der Grund, weshalb man einen solchen Eintrag vermeiden sollte, ist der, dass zukünftige Antragstellungen bei verschiedenen Versicherungsunternehmen somit erschwert werden könnten.

Wir helfen Ihnen gerne weiter

Um einen Eintrag in das System von Versicherungsunternehmen und des HIS zu verhindern, bieten wir im Rahmen unseres Service eine anonymisierte Risikovoranfrage an. So können wir bei einer Vielzahl von Versicherern mehrere Angebote einholen und diese untereinander zu vergleichen, damit wir die ideale Risikolebensversicherung für Sie finden können. Dank der Anonymisierung können keine Rückschlüsse auf Ihre Person gezogen werden, weshalb auch kein Risiko besteht, in der Kartei des Versicherers hinterlegt zu werden, sollte eine Ablehnung drohen.

Insbesondere dann, wenn man von Vorerkrankungen betroffen ist, könnte auch eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung oder mit vereinfachten Gesundheitsfragen von Interesse sein. Im Rahmen von Spezialaktionen ist dies möglich, wenn gewisse Voraussetzungen seitens des Antragstellers erfüllt sind.

Ob mit oder ohne Gesundheitsfragen – der Antrag einer Risikolebensversicherung bereitet für Interessenten mit Vorerkrankungen, die keine Spezialisten in diesem Fachgebiet sind, häufig große Schwierigkeiten. Wir haben es zu unserer Aufgabe gemacht, unseren Kunden dabei zu helfen, die für ihre Lage geeignete Risikolebensversicherung zu finden. Bei benötigter Hilfe können Sie uns gerne über unser Kontaktformular erreichen, um eine kostenlose und unverbindliche Beratung für eine Risikolebensversicherung zu erhalten.