Risikolebensversicherung trotz Zwangsstörung – Ein Praxisbeispiel

Für die finanzielle Absicherung seiner Angehörigen ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung unverzichtbar. Sollte die versicherte Person während der Vertragslaufzeit unerwartet versterben, so wird den Hinterbliebenen eine Todesfallleistung ausgezahlt, womit zumindest die finanzielle Last deutlich gemindert werden kann. Bei der Antragstellung gilt es jedoch einiges zu beachten, insbesondere wenn bestimmte Vorerkrankungen vorliegen, die bei der Gesundheitsprüfung der Versicherer eine wichtige Rolle spielen.

Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, unseren Kunden trotz Vorerkrankungen eine Versicherungslösung zu vermitteln, die ohne überhöhte Risikozuschläge auskommt. Im nachfolgenden Praxisbeispiel erfahren Sie, wie wir für unsere Mandantin Frau S. eine Risikolebensversicherung trotz Zwangsstörung finden konnten.

Allgemeine Informationen über unsere Kundin Frau S.

Frau S. ist 27 Jahre alt, verheiratet und hat noch keine Kinder. Sie geht dem Beruf des internen Beraters nach und ist als Büroangestellte für die HR-Prozesse in ihrer Firma zuständig. Bei dem jungen Ehepaar läuft es beruflich hervorragend, weshalb Frau S. und ihr Mann sich gemeinsam für eine Baufinanzierung entschlossen haben. Hierfür benötigen sie zur Absicherung des Darlehens den Abschluss einer Risikolebensversicherung. Mit diesem Anliegen nahm Frau S. Kontakt zu uns auf, um sich über die Antragstellung und verschiedene Angebote zu informieren.

Der Gesundheitszustand unserer Mandantin

Die junge Büroangestellte ist weder beruflich noch im Rahmen ihrer Hobbys einer erhöhten Verletzungs- und Unfallgefahr ausgesetzt. Sie führt insgesamt ein gesundes Leben, was sich unter anderem durch die Tatsachen äußert, dass sie noch nie geraucht und sich in den letzten 10 Jahren nicht in stationärer Behandlung befand. Zwar hat sie ein leichtes Übergewicht, doch dieses befindet sich nicht im kritischen Bereich.

Zwangsstörung infolge von Konflikten am Arbeitsplatz

Auf ihrer alten Arbeit hatte Frau S. mit ihrem Vorgesetzten zu kämpfen, dessen problematisches Verhalten bei unserer Mandantin eine Zwangsstörung ausgelöst hatte. Diese drückte sich in Form von Zwangshandlungen aus, bei der sie vor dem Verzehr von Nahrungsmitteln und vor dem Nutzen von Gebrauchsgegenständen diese streng kontrollieren musste. Auch wenn diese Erkrankung keine schwerwiegende war, entschied sich unsere Mandantin, das Problem an der Wurzel zu packen und ihre Lebensqualität damit wieder zu verbessern. Nach einem Jobwechsel entschloss sie sich zusätzlich im Sommer 2021 eine Verhaltenstherapie zu beginnen, die aus einer ambulanten psychotherapeutischen Sprechstunde, vier probatorischen Sitzungen sowie 24 Einzelsitzungen bestand und ungefähr ein Jahr dauerte.

Während der Gesprächstherapie konnte der Therapeut ein individuelles Störungsmodell unserer Mandantin erstellen, in der die auslösenden und aufrechterhaltenden Faktoren erarbeitet und daraus anschließend Therapieziele gezogen werden konnten. Im Rahmen der Konfrontationsübungen und der Erarbeitung alternativer Sicht- und Verhaltensweisen konnte Frau S. einerseits ihre Zwangsstörung besiegen und andererseits darüber hinaus ihren ungesunden Perfektionismus hinterfragen und ihr Selbstbewusstsein steigern. Seit dem Abschluss ihrer Therapie Anfang 2023 ist unsere Kundin frei von Beschwerden und führt ihren Alltag ohne Zwangshandlungen weiter.

Quelle: Robert Koch-Institut (2012)

Anonymisierte Risikovoranfrage: sicher und erfolgreich zu Abschluss!

Nach unserem Gespräch mit Frau S. konnten wir einen guten Eindruck von ihrer Lebens- und Gesundheitssituation gewinnen. Im nächsten Schritt erhielten wir mithilfe eines allgemeinen sowie einen spezifischen Fragebogen über den psychosomatischen Beschwerdekomplex eine detaillierte Beschreibung ihrer Erkrankung und ihrer Lebensführung. Besonders hilfreich war außerdem, dass unsere Mandantin einen Befund ihres Therapeuten eingereicht hatte, mit dem es uns möglich war, bei den Versicherungsunternehmen genauere Angebote einzuholen.

Doch bevor wir die Daten unserer Mandantin weitergeleitet haben, wurden diese im Vorfeld anonymisiert, sodass die Versicherer nicht in der Lage waren, Rückschlüsse auf die Person von Frau S. zu ziehen. Dies ist ein besonders wichtiger Aspekt, da ansonsten im Falle einer Ablehnung ihr ein Eintrag in die Sonderwagniskartei der Deutschen Versicherungswirtschaft gedroht hätte. Die anonymisierte Risikovoranfrage ermöglichte es uns, unterschiedliche Angebote verschiedener Unternehmen einzuholen und schließlich die Versicherungslösung an unsere Kundin weiterzuleiten, welches preislich und leistungstechnisch am meisten überzeugte.

Konnten wir für Frau S. eine Risikolebensversicherung trotz Zwangsstörung abschließen?

Alle kontaktierten Versicherer reagierten auf unsere Anfragen mit Beitragszuschlägen. Nach einem intensiven Vergleich aller Angebote wählten wir für Frau S. jenes mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Es handelte sich hierbei um einen Abschluss bei einem Versicherer aus Stuttgart, welcher für eine linear fallende Versicherungssumme von 422 000 Euro einen monatlichen Beitrag von 14,68 Euro verlangt. Die Versicherungssumme stimmt in unserem Fall mit der Höhe des Darlehens überein. Auf diese Weise ist die Baufinanzierung des jungen Ehepaars nun für die nächsten 25 Jahre für den Fall der Fälle bestens abgesichert.

Wir sind Ihr Ansprechpartner im Bereich Lebensversicherungen!

Bei der Gesundheitsprüfung können Vorerkrankungen – ob leicht oder schwer – eine große Hürde darstellen. Oftmals reagieren Versicherer mit zu hohen Risikozuschlägen bis hin zu Antragsablehnungen. Um auf der Suche nach Ihrer idealen Risikolebensversicherung auf der sicheren Seite zu sein, bieten wir Ihnen einen professionellen Beratungsservice, der komplett unverbindlich ist und Sie nichts kostet. Kontaktieren Sie uns hierfür gerne telefonisch oder via E-Mail.