Risikolebensversicherung bei Borderline

Bei der Antragstellung einer Risikolebensversicherung müssen in der Regel Gesundheitsfragen beantwortet werden, anhand derer der Versicherer das gesundheitliche Risiko des Interessenten abschätzen kann. Resultierend daraus ist mit Risikozuschlägen oder gar einer Antragsablehnung zu rechnen.

Borderline-Persönlichkeitsstörungen und andere psychische Erkrankungen müssen nicht zwingend ein Ausschlusskriterium sein, da der Verlauf psychischer Erkrankungen sehr individuell ist und Risikofaktoren von verschiedenen Versicherungsunternehmen auch unterschiedlich bewertet werden. In diesem Praxisbericht berichten wir, wie es uns gelungen ist, einer unserer Kundinnen trotz einer Borderline-Persönlichkeitsstörung erfolgreich eine Risikolebensversicherung zu vermitteln.

Allgemeines zu unserer Mandantin Frau S.

Unsere 37-jährige Mandantin Frau S. ist zum Zeitpunkt der Antragsstellung verheiratet und hat drei Kinder. Sie arbeitet als Erzieherin und hat erfolgreich einen Master der Geisteswissenschaften abgeschlossen, was für eine gewisse Stabilität spricht, die eine Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium darstellt. Dass sie keine Motorradfahrerin ist, keine gefährlichen Sportarten betreibt und Nichtraucherin ist, kommt ihr ebenfalls zugute. Sie gab an lediglich einmal im Monat Alkohol zu konsumieren.

Vorerkrankungen und ärztliche Untersuchungen unserer Mandantin

Frau S. geht regelmäßig zu Vorsorgeuntersuchungen, zum Hausarzt, Frauenarzt und zum Zahnarzt. Aufgrund eines Schwangerschaftsdiabetes nahm sie auch die Hilfe einer Diabetologin in Anspruch. Wegen starker familiärer Belastungen im Kindesalter entwickelte Frau S. schon im frühen Jugendalter schwerwiegende psychische Probleme und musste sich in eine psychiatrische Rehabilitation begeben.

In unterschiedlichen Kliniken wurde einmal eine Dysthymie (eine milde aber permanent bestehende depressive Verstimmung) und ein anderes Mal eine Borderline-Persönlichkeitsstörung diagnostiziert.

Diagnose: Borderline Persönlichkeitsstörung

Die Mandantin spricht von schwerwiegenden Problemen in der Herkunftsfamilie. Schon in frühem Alter hat sich ihr Vater das Leben genommen, ihre Mutter soll stark belastet sein. Ihre eigenen Beschwerden begannen im Alter von 12 Jahren und äußerten sich in depressiven Verstimmungen und Stimmungsschwankungen. Mit 13 Jahren unternahm Frau S. einen Suizidversuch mit „nicht tödlichen“ Tabletten und wurde daraufhin in ein Krankenhaus eingeliefert. Im Alter von 18 Jahren musste sich Frau S. wegen erneuter, starker psychischer Beschwerden in eine stationäre psychiatrische Reha begeben.

Bei einem zweiten stationären Reha-Aufenthalt im Alter von 21 Jahren diagnostizierte man ihr eine Borderline-Persönlichkeitsstörung. Dies ist eine schwerwiegende Diagnose, welche im Normalfall nicht leichtfertig und erst bei Persistieren der einschlägigen Symptomatik in fortgeschrittenen Jugendalter oder frühen Erwachsenenalter vergeben wird. Frau S. erhielt damals auch eine antidepressive Medikation, jedoch kein Neuroleptikum, welches bei schwereren Borderline-Persönlichkeitsstörungen verschrieben werden würde. Sie nahm ihre Medikation über 1 Jahr ein.

Erst einige Jahre später begab sich Frau S. in eine ambulante psychotherapeutische Behandlung. Erklärtes Ziel der Behandlung war eine psychische Stabilisierung in Anbetracht der zu jener Zeit anstehenden Familiengründung. Mittlerweile ist das Behandlungsintervall größer geworden, da die Symptomatik seit 6 Jahren keinen Krankheitswert mehr aufweist. Der Kontaktabbruch zu ihrer Familie kam ihrer eigenen psychischen Verfassung sehr zugute.

Risikolebensversicherung trotz psychischer Erkrankung dank unserer Beratung

Psychische Erkrankungen können für Versicherer ein Grund zur Antragsablehnung sein. In vielen Fällen unserer Mandanten hat sich aber gezeigt, dass ein erfolgreicher Antragsabschluss dennoch möglich ist. Aufgrund unserer speziellen Vorgehensweise konnten wir daher vielen Kunden einen erfolgreichen Abschluss einer Risikolebensversicherung trotz psychischer Erkrankung ermöglichen. Wie wir für Frau S. eine für sie individuelle Risikolebensversicherung trotz diagnostizierter Borderline-Persönlichkeitsstörung finden konnten, wird in den kommenden Abschnitten genauer dargestellt.

Beratungsgespräch und Beantwortung der Fragebögen

Nachdem Frau S. bei verschiedenen Versicherern diverse Ablehnungen erhalten hatte, ist sie über das Kontaktformular mit uns in Verbindung getreten und bat uns um professionelle Hilfe. In einem Beratungsgespräch besprachen wir mit unserer Mandantin gewünschte Vetragsbestandteile und ihre allgemeinen Erwartungen an die Versicherung.

Damit wir ein genaueren Überblick zu den Gesundheitsdaten unserer Mandantin gewinnen können, baten wir sie im Anschluss unsere Fragebögen für die anonymisierte Risikovoranfrage auszufüllen. Das ist zum einen ein Bogen mit allgemeinen Angaben, zum anderen ein Bogen mit spezifische Fragen zu ihren Vorerkrankungen und zu ihrem psychischen Beschwerdekomplex. Diese Fragebögen decken die Fragen der meisten Versicherer ab.

Wichtig ist, dass alle Angaben in den Bögen wahrheitsgetreu und vollständig gemacht werden, da andernfalls eine nachträgliche Leistungsverweigerung des Versicherers droht.

Mit der anonymisierten Risikovoranfrage zum besten Angebot

Nachdem wir alle relevanten Angaben unserer Mandantin haben, folgt als nächster Schritt die anonymisierte Risikovoranfrage. Die Angaben zu der Gesundheit unserer Mandantin werden hierbei ohne Nennung des Namens unserer Mandantin an die Versicherer übermittelt.Dadurch kann bei eventuellen Antragsablehnungen ein Eintrag in das Hinweis- und Informationssystem der Deutschen Versicherungswirtschaft verhindert werden kann.

Dieser Ablauf gewährleistet, dass wir Angebote verschiedener Versicherer einholen können und für unsere Mandantin das für sie bestmögliche Angebot finden.

Abschluss der Risikolebensversicherung

Im Falle von Frau S. erhielten wir im Zuge der anonymisierten Voranfragen von verschiedenen Versicherern negative Antworten. Frau S. wollte eine Versicherungssumme zwischen 100.000 und 200.000 Euro erreichen und eine konstante Todesfallleistung vertraglich festlegen.

Schließlich erklärte sich ein Versicherer aus Köln bereit eine Risikolebensversicherung für unsere Mandantin aufzusetzen. Die Versicherungssumme im abgeschlossenen Vertrag umfasst 150,000 €, bei einer Laufzeit von 28 Jahren. Frau S. leistet einen monatlichen Beitrag von 38,80 Euro.

Hilfe bei der Antragstellung benötigt?

Sie möchten auch Ihre Angehörigen im Zweifelsfall finanziell absichern können, doch leiden unter einer psychischen oder körperlichen Vorerkrankung? Das ist kein Ausschlusskriterium. Unsere Erfahrungen zeigen, dass in vielen Fällen eine Risikolebensversicherung trotz einer Vorerkrankung erfolgreich abgeschlossen werden kann.

Wenn Sie eine Risikolebensversicherung trotz psychischer Erkrankungen oder anderen Beschwerden abschließen möchten, stehen wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich mit unserem Service zur Verfügung. Für eine professionelle Beratung schreiben Sie uns gerne über das Kontaktformular auf dieser Webseite.