Erfahrungsbericht: Risikolebensversicherung bei Angststörungen
Bei der Antragstellung einer Risikolebensversicherung muss in der Regel eine Gesundheitsprüfung abgelegt werden, anhand derer der Versicherer das Risiko des Interessenten einschätzen kann. Daraus kann resultieren, dass Risikozuschläge gefordert werden oder dass im schlimmsten Fall der Antrag abgelehnt wird.
Dennoch muss für eine Risikolebensversicherung das Vorliegen einer psychischen Vorerkrankung nicht zwingend ein Ausschlusskriterium sein, da jedes Versicherungsunternehmen bestimmte Erkrankungen und weitere Risikofaktoren unterschiedlich bewertet. In diesem Praxisbericht erklären wir, wie es uns gelungen ist, einem unserer Kunden trotz Angststörung erfolgreich eine Risikolebensversicherung zu vermitteln.
Allgemeine Informationen zu unserem Mandanten Herr M.
Herr M. ist 40 Jahre alt, verheiratet und Vater von zwei Kindern. Nach seiner Promotion im Fach Biochemie begann er seinen Beruf als Akademischer Rat an einer Universität auszuüben. Gelegentlich muss er bei seiner Tätigkeit Studenten und Doktoranden bei der Forschung im Labor betreuen und wird außerdem als Strahlenschutzbeauftragter eingesetzt. Allerdings spielt sich der Großteil seines Arbeitslebens im Büro ab, was mit einem niedrigen Unfallsrisiko einhergeht.
Mit einem Normalgewicht und gelegentlichen Alkoholkonsum von einem Glas Bier oder Wein pro Woche pflegt Herr M. insgesamt einen gesunden Lebensstil. Dazu trägt auch die Tatsache bei, dass er in den letzten 10 Jahren das Rauchen aufgegeben hat. Dass keine gefährlichen Hobbys wie Bergsteigen oder Motorradfahren vorliegen, wirkt sich ebenfalls positiv auf die Gesundheitsprüfung aus.
Vorerkrankungen und ärztliche Untersuchungen
Es ist sehr vorteilhaft, dass bei Herrn M. nicht allzu viele Vorerkrankungen und ambulante sowie stationäre Untersuchungen vorliegen. Aus diesem Grund musste unser Mandant bei den Gesundheitsfragen lediglich angeben, dass er von einer Angststörung betroffen war und in den letzten 5 Jahren eine ambulante Untersuchung durchgeführt wurde, die allerdings keinen auffälligen Befund aufwies.
Dass in den letzten 10 Jahren keine stationären Untersuchungen und in den letzten 5 Jahren auch keine psychotherapeutischen Untersuchungen durchgeführt wurden, obwohl Herr M. von einer psychischen Krankheit betroffen war, sind auch positive Faktoren in Hinblick auf die Risikoeinschätzung.
Erfolgreich behandelte Angststörung
Im Zusammenhang mit einer Angsterkrankung erlitt unser Mandant von April bis August 2011 Panikattacken. Diese wurden durch starken Stress aufgrund seiner Promotion und seines Umzuges hervorrufen. Nachdem jedoch die Ursachen behoben und seine Therapie erfolgreich abgeschlossen wurde, lebt er seit 2013 komplett beschwerdefrei. Zu Beginn der Therapie wurden zwar entsprechende Medikamente eingenommen, allerdings musste die Angststörung von Herrn M. nie stationär behandelt werden, da unter anderem zu keinem Zeitpunkt die Gefahr eines Suizidversuches bestand. Seit des erfolgreichen Therapieabschlusses sind seine Beschwerden nicht wiedergekehrt und es sind aktuell auch keine ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen bezüglich dieser Erkrankung notwendig.
Des Weiteren führte die Erkrankung nie zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 2 Wochen und Herrn M. wurde deswegen auch kein Berufswechsel angeraten. Dass bei seiner Verbeamtung im Jahre 2017 nach einer Untersuchung und Prüfung durch einen Amtsarzt keine Auffälligkeiten bezüglich seiner ehemaligen Angststörungen festgestellt wurden, spricht ebenfalls für einen gesunden psychischen Zustand unseres Mandanten.
Untersuchung des Krummdarms
In den letzten 5 Jahren begab sich Herr M. in ambulante Untersuchung, als er leichte Blutspuren im Stuhlgang entdeckte. Eine Koloskopie des Ileums (Krummdarms) ergab, dass diese Beschwerden aus Hämorrhoiden hervorgegangen sind und weitere Gründe ausgeschlossen wurden. Insgesamt stellte sich der Befund jedoch als unauffällig heraus, weshalb keine weiteren Behandlungen notwendig waren.
Risikolebensversicherung bei psychischer Erkrankung mithilfe unserer Beratung
Einige Versicherer nehmen psychische Erkrankungen als Grund, den Antrag des Interessenten abzulehnen. Dass dies jedoch nicht auf jedes Unternehmen zutrifft, hat unsere langjährige Erfahrung in diesem Bereich bereits sehr häufig gezeigt. Dank unserer speziellen Vorgehensweise konnten wir daher vielen Kunden einen erfolgreichen Abschluss einer Risikolebensversicherung trotz psychischer Erkrankung ermöglichen.
Wie wir für Herrn M. eine für ihn ideale Risikolebensversicherung trotz Angststörung finden konnten, erläutern wir Ihnen im Folgenden Schritt für Schritt.
Professionelle Beratung und Beantwortung der Fragebögen
Nachdem Herr M. uns über das Kontaktformular über sein Interesse an einer Risikolebensversicherung und seine Lebenssituation informiert hat, nahmen wir mit ihm das Gespräch auf. In der Beratung konnte uns unser Mandant seine Anforderungen und Erwartungen an eine Risikolebensversicherung ausführlicher erklären, sowie auf gewisse Risikofaktoren seinerseits aufmerksam machen.
Um ein noch genaueres Bild von unserem Kunden zu erhalten, baten wir ihn im Anschluss unsere Fragebögen für die anonymisierte Risikovoranfrage auszufüllen. Zum einen schickten wir ihm einen Fragebogen für allgemeine Angaben, und zum anderen passend zu seiner Vorerkrankung einen weiteren zum psychosomatischen Beschwerdekomplex. Hierbei ist es wichtig anzumerken, dass alle Angaben in diesen Fragebögen vollständig und wahrheitsgemäß getätigt werden sollten, da bei Falschaussagen schlimmstenfalls nach Abschluss einer Versicherung die Auszahlung der Leistung verweigert werden kann.
Mit der anonymisierten Risikovoranfrage zum besten Angebot
Nachdem wir alle relevanten Angaben unseres Mandanten erhalten haben, folgt als nächster Schritt die anonymisierte Risikovoranfrage. Hierbei machen wir bei der Weitergabe an die Versicherungsunternehmen den Namen unseres Kunden unkenntlich, sodass keine Rückschlüsse auf seine Person gezogen werden können. Dies ist insbesondere deshalb so wichtig, weil auf diese Weise bei eventuellen Antragsablehnungen ein Eintrag in das Hinweis- und Informationssystem der Deutschen Versicherungswirtschaft nicht möglich ist.
Diese Vorgehensweise ermöglicht uns, dass wir verschiedene Angebote unterschiedlicher Versicherer einholen und miteinander vergleichen können. So können wir sicherstellen, dass wir für unseren Kunden die Risikolebensversicherung weiterleiten, die seinen Ansprüchen am besten gerecht wird.
Erfolgreicher Abschluss der Risikolebensversicherung
Im Falle von Herrn M. haben wir bei der Suche darauf geachtet, auf Versicherer zuzugehen, die nach ambulanten Psychotherapien der letzten 5 Jahre (anstatt der letzten 10 Jahre) fragen. So hatten wir den Vorteil, dass die Psychotherapie unseres Mandanten nicht in die Risikoeinschätzung miteingeflossen ist und wir eine Versicherung gefunden haben, bei der unser Kunde keine Risikozuschläge zahlen muss.
Schließlich haben wir uns in Absprache mit unserem Mandanten für einen Versicherer aus Köln entschieden, bei der eine Versicherungssumme von 250 000 Euro über eine Laufzeit von 20 Jahren vereinbart wurde. Mit einem monatlichen Beitrag von 26,20 Euro ist nun die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen von Herrn M. gewährleistet.
Hilfe bei der Antragstellung benötigt?
Sie möchten auch Ihre Angehörigen im Zweifelsfall finanziell absichern können, doch leiden unter einer Vorerkrankung oder anderen Risikofaktoren? Dies muss sich in den meisten Fällen nicht gegenseitig ausschließen. Unsere jahrelange Erfahrung hat gezeigt, dass selbst bei „schweren Fällen“ oft eine passende Lösung zu finden ist.
Wenn Sie eine Risikolebensversicherung trotz psychischer Erkrankungen oder anderen Beschwerden abschließen möchten, stehen wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich mit unserem Service zur Verfügung. Für eine professionelle Beratung benachrichtigen Sie uns gerne über das Kontaktformular auf unserer Webseite!