Angst- und Zwangsstörungen: Wenn Gedanken außer Kontrolle geraten
Jeder Mensch verspürt manchmal Angst, was ganz normal und natürlich ist. Sie führt dazu, dass wir in Gefahrensituation vorsichtig handeln, und hilft uns dabei schwierige Lagen zu meiden. Bei einer Angststörung hingegen treten Angstreaktionen in ungefährlichen Situationen auf bzw. stehen in keinem angemessenen Verhältnis. Oft können Betroffene zwar erkennen, dass ihre Angst unbegründet ist, jedoch können sie diese nicht kontrollieren. Eine weitere psychische Erkrankung ist die Zwangsstörung, bei der Betroffene immer wieder bestimmte Handlungen ausführen müssen, damit ein Gefühl der Erleichterung erreicht wird. Sowohl Angst- als auch Zwangsstörungen wirken sich stark auf die Psyche der Betroffenen aus und können zu Einschränkungen im Alltag führen.
Risikolebensversicherung trotz Angst- oder Zwangsstörung?
Eine Risikolebensversicherung trotz Angststörung oder Zwangsstörung abzuschließen ist aufgrund der Gesundheitsprüfung oftmals mit Hürden verbunden. Je nach Härte des Falles können bei psychischen Erkrankungen Risikozuschläge hinzukommen. Schlimmstenfalls kann das Versicherungsunternehmen den Antrag sogar ablehnen. In unseren Erfahrungsberichten zeigen wir auf, wie wir für unseren Kunden eine Risikolebensversicherung trotz Zwangsstörung bzw. Angststörung finden und vermitteln konnten, so dass sie jeweils eine für Sie passende Versicherung erfolgreich abschließen konnten.
Allgemeine Informationen zu Angst- und Zwangsstörungen
Bei der Angststörung werden verschiedene Arten unterschieden. Zu den häufigsten zählen die Panikstörung, Platzangst (Agoraphobie), soziale Phobie, die generalisierte Angststörung sowie die spezifische Phobie (z. B. Angst vor Spinnen). Phobien werden als Angststörungen mit konkreten Auslösern bezeichnet, während bei der Panikstörung und der generalisierten Angststörung keine konkreten Auslöser zugrunde liegen. Angststörungen sind weitverbreitet: So sind in Deutschland etwa 9 von 100 Männern und 21 von 100 Frauen innerhalb eines Jahres von einer Angststörung betroffen.
Eine Zwangsstörung zeichnet sich dadurch aus, dass betroffene Personen ständig bestimmte Handlungen und Gedankengänge befolgen müssen, obwohl diese wissen, dass sie unsinnig sind. Die Ausprägung können je nach Person sehr unterschiedlich sein. Jedoch zählen zu den häufigsten Zwangshandlungen Wasch-, Kontroll- und Ordnungszwänge. Durch Zwangshandlungen werden bei den Betroffenen unangenehme Gefühle kurzfristig gemindert, allerdings führen sie langfristig zu einer noch größeren Unsicherheit. Schätzungsweise sind etwa 2 bis 3 % aller Erwachsenen in Deutschland im Laufe ihres Lebens von einer Zwangsstörung betroffen.
Ursachen für Angst- und Zwangsstörungen
Die Ursachen für Angst- und Zwangsstörungen sind noch nicht vollständig geklärt. Es wird aber vermutet, dass sowohl psychische als auch körperliche Faktoren eine Rolle spielen. Das Durchleben eines schweren Traumas oder stark belastende Lebensumstände wie beispielsweise chronischer Stress zählen zu den psychischen Ursachen. Daneben können körperliche Faktoren wie z. B. ein Ungleichgewicht bestimmter Botenstoffe im Gehirn oder bestimmte Erbanlagen ebenfalls das Risiko einer Erkrankung erhöhen. Des Weiteren können Angst- und Zwangsstörungen mit einer anderen psychischen Erkrankung wie beispielsweise einer Depression oder Suchterkrankung zusammenhängen. Interessant sei hierbei zu erwähnen, dass eine Angststörung oft als Begleiterkrankung bei Zwangsstörungen auftritt.
Welche Symptome können bei Angst- und Zwangsstörungen auftreten?
Der Körper setzt als Reaktion auf Angst das Hormon Adrenalin frei, welches viele Körperfunktionen beschleunigt. Dies führt nicht selten zu Herzrasen oder Herzklopfen und Kurzatmigkeit. Weitere Symptome sind Nervosität, Schwindel, Zittern, Schwitzen oder Magenbeschwerden. Zusätzlich wirkt sich das ständige Angstgefühl negativ auf die Psyche insgesamt aus.
Betroffene von Zwangsstörungen empfinden oft beim Versuch eine Zwangshandlung zu unterlassen unangenehme und wachsende Gefühle von Angst, Anspannung und Unruhe, die zu ähnlichen Symptomen wie bei einer Angststörung führen können. Ebenso können auch bei einer Zwangsstörung diese Angstgefühle die mentale Gesundheit beeinträchtigen.
Behandlungsmöglichkeiten bei Angst- und Zwangsstörungen
Bei Angst- oder Zwangsstörungen ist eine psychologische und psychotherapeutische Behandlung oftmals in Form einer kognitiven Verhaltenstherapie eine gute Behandlungsmöglichkeit. Wie bei vielen psychischen Erkrankungen es auch der Fall ist, können diese Störungen zusätzlich durch Medikamente behandelt werden. Außerdem wird betroffenen Personen die Teilnahme an Selbsthilfegruppen empfohlen, um sich untereinander austauschen und somit unterstützen zu können. Bei Angststörungen können darüber hinaus Entspannungsverfahren wie Atemübungen zum Einsatz kommen, um in bestimmten Situationen besser mit der Angst umgehen zu können.
Risikolebensversicherung bei Angst- oder Zwangsstörung
Psychische Erkrankungen wie Angst- oder Zwangsstörungen können betroffene Menschen in ihrem beruflichen und privaten Alltag einschränken. Bei manchen führen diese dazu, dass sie sich öfters auf der Arbeit krankmelden. Da bei Betroffenen von Angst- oder Zwangsstörungen das Risiko der Berufsunfähigkeit erhöht ist, verlangen viele Versicherer Risikozuschläge, die je nach Ausprägung der Erkrankung unterschiedlich ausfallen können. In manchen Fällen, wenn die Erkrankung lange zurück liegt und als erfolgreich behandelt gilt, können Versicherungsunternehmen das Risiko auch als normal annehmen und keine Zusätze verlangen. In sehr wenigen Fällen, bei denen aufgrund einer Angst- oder Zwangsstörungen ein Suizidversuch erfolgte, besteht sogar die Gefahr einer Antragsablehnung.
Die Risikoprüfung
Um das Risiko des Interessenten einschätzen zu können, wird beim Antrag einer Risikolebensversicherung bei Angststörung oder Zwangsstörung eine Gesundheitsprüfung gefordert. Dabei müssen Angaben zur Häufigkeit der psychischen Episoden, Arbeitsunfähigkeiten/Krankschreibungen, die länger als 2 Wochen andauerten, und zur Einnahme von Medikamenten gemacht werden. Relevant sind außerdem Informationen zur ärztlichen bzw. psychotherapeutischen Behandlung und damit zusammenhängend über die Einhaltung des mit dem Arzt/Therapeuten abgestimmten Behandlungsplans. Weitere Fragen, die Ihnen begegnen könnten, beziehen sich auf stationäre Behandlungen (Krankenhausaufenthalte) und darauf, ob ein Suizidversuch unternommen wurde. Ein weiter wichtiger Faktor ist außerdem, ob man zum Zeitpunkt der Antragsstellung immer noch Beschwerden hat und falls nicht, wie lange diese schon nicht mehr auftreten.
Wie man sehen kann, ist die Risikoprüfung sehr umfangreich, weswegen viele Interessenten einer Risikolebensversicherung bei Zwangsstörung oder Angststörung sich häufig mit einer Antragsstellung überfordert fühlen. Sie wird aus diesem Grund als Hürde wahrgenommen, die mit vielen Schwierigkeiten verbunden ist. Wir konnten jedoch bereits vielen unserer Kunden dabei helfen, dank unserer Spezialisierung auf psychische Erkrankungen eine für sie ideale Risikolebensversicherung zu vermitteln. Sie leiden unter einer Angst- oder Zwangsstörung und möchten eine Risikolebensversicherung abschließen? Dann wenden Sie sich gerne über das Kontaktformular auf unserer Webseite an uns!